Die Schadenabwicklung z.B. bei Verkehrsunfällen wird für Sie einfach durch unsere Beauftragung als Verkehrsanwalt. Wir setzen ihre Ansprüche durch und übernehmen die Korrespondenz.
Ihnen entstehen in der Regel keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Die Ihnen als Geschädigtem für die Regulierung Ihres Haftpflichtschadens entstehenden Anwaltskosten muss Ihnen grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstatten.
Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder verwenden Sie das unten stehende Formular. Nach Übermittlung der Daten melden wir uns unverzüglich. Ihre Anfrage ist unverbindlich.