Baurecht


Privates und Öffentliches Baurecht

 

Wir beraten bei Bauvorhaben aller Art, angefangen von der Planung, über die Vergabe, das Vertragsmanagement, die baubegleitende Rechtsberatung bis hin zur Vertretung im Rahmen baurechtlicher Auseinandersetzungen.

 

Die Kanzlei bietet im Baurecht eine spezialisierte, fachanwaltliche Beratung sowohl für die Auftraggeber- als auch für die Auftragnehmerseite an. Wir beraten die Unternehmen aus der Branche, Bauherren, Architekten und Ingenieure, Anleger, Investoren und Eigentümer und unterstützen diese auf allen Gebieten des Hoch-, Tief-, Spezial- und Anlagenbaus sowie in allen Bereichen des Immobilienrechts.

 

Privates Baurecht

 

Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen der an der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens Beteiligten. Das Rechtsgebiet ist anspruchsvoll und komplex. Die Beteiligten bewegen sich in einem konfliktträchtigen Marktumfeld mit hohen Risiken.

 

Wir prüfen, gestalten und überwachen Verträge, Ausschreibungsunterlagen und Allgemeine Geschäftsbedingungen, begleiten den Bauablauf oder sind im Zusammenhang mit der Geltendmachung oder Abwehr baurechtlicher Forderungen aussergerichtlich oder prozessführend tätig.

 

Schwerpunkte:

  • Vertragsmanagement
  • Projektbegleitende Rechtsberatung
  • Vergütung. Nachtragsstellung und -prüfung (Claim- und Anticlaim-Management)
  • Behinderungen, Bauablaufstörungen
  • Gewährleistungsfragen, Baumängel, Mängelansprüche
  • Haftung, Sicherheiten
  • Vertretung in selbständigen Beweisverfahren, Schiedsgerichtsverfahren oder ordentlichen gerichtlichen Verfahren

Öffentliches Baurecht

 

Im Bereich des öffentlichen Bau- und Planungsrechts verfügen wir über langjährige Erfahrungen bei der projektbegleitenden Beratung von Bauvorhaben. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Schaffung von Baurecht und in Baugenehmigungsverfahren.

 

Im öffentlichen Bau- und Planungsrecht kommen insbesondere die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie das landesrechtliche Bauordnungsrecht (Bauordnungen der Länder) zur Anwendung. Neben diesen Gesetzen existieren sowohl bundesrechtlich wie auch landesrechtlich eine Reihe anderer Rechtsbereiche, die gleichfalls teilweise für das Baurecht bedeutsame Bestimmungen enthalten, z. B. Immissionsschutzrecht, Naturschutzrecht, Zivilschutzrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Denkmalschutzrecht, Naturschutzrecht und Wasserrecht.

 

Vor allem das Bauordnungsrecht wird durch die zunehmende Eigenverantwortung der am Bau Beteiligten geprägt. Wir unterstützen bei der Klärung aller Rechtsfragen, insbesondere zum BauGB, der BauNVO, der Bauordnungen der Länder, der technischen Baubestimmungen und der kommunalen Bauvorschriften.

 

Schwerpunkte:

  • Klärung bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Fragen
  • Beratung bei Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
  • Nachbarschaftskonflikte
  • Sicherung der Rechte von Grundstückseigentümern
  • Prozessführung in Verwaltungsstreitverfahren

Themen:

 

Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Schadensersatzanspruch bei Mängeln

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 22. Februar 2018, AZ: VII ZR 46/17 seine Rechtsprechung zum Schadenersatzrecht geändert. In der Entscheidung führt er aus, dass der Besteller, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, im Rahmen eines Schadensersatzanspruches statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) gegen den Unternehmer gemäß § 634 Nr. 4, §§ 280, 281 BGB, seinen Schaden nicht mehr nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten abrechnen kann.

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Kabinett beschließt neues Bauvertragsrecht

Die Bundesregierung hat am 02.03.2016 eine Reform des Bauvertragsrechts beschlossen. Mit dem geplanten Gesetz soll das Werkvertragsrecht modernisiert und den Anforderungen von Bauvorhaben angepasst werden.

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